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Beiträge in der privaten Krankenversicherung und deren Entwicklung
Bei einem Unfall oder Krankheit wünschen sich viele privat
Krankenversichert zu sein. In dieser werden Naturheilmittel und Naturpraktiker bezahlt
und man kann sich vom Chefarzt behandeln lassen bei einem Krankenhausaufenthalt.
Nur wer über dem obligatorischen Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung
liegt und im minimalen Bereich des Einkommens für die private Krankenversicherung
kann wechseln. Von dieser Reglung ausgenommen sind Selbständige und Freiberufler.
Man darf weiter nicht vergessen, dass private Krankenversicherungen einen Antrag
ohne die Nennung der Gründe ablehnen können. Ab dem 01.01.2009 wurde jedoch einiges
geändert. Das Minimum des Einkommens bleibt bestehen, aber dank der Ablösung des
Standarttarifs durch den Basistarif ist dieser für jeden offen. Auch für Versicherte,
die bis anhin wegen vorliegenden Gesundheitsschäden, Altersgrenzen oder chronischen
Leiden abgewiesen worden wären.
Die Höhe der Beiträge dieses Basistarifs richtet
sich nach Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand bei Antragsstellung. Höhere Beiträge
müssen Frauen bezahlen, wegen der hohen Lebenserwartung und der Möglichkeit einer
Schwangerschaft. Der Basistarif kann weder vom Kunden noch von der Versicherung
gekündigt werden, auch wenn keine Beiträge
mehr bezahlt werden. Bis die Beiträge
bezahlt sind, werden nur Notfälle leistungspflichtig. Wer also in die
private Krankenversicherung
wechseln möchte, muss alle Anbieter sehr gut vergleichen, das Verhältnis von den
monatlichen Beiträgen mit den Leistungen. Gewarnt wird vor allem eine sehr billige
private Krankenversicherung zu wählen.
Hier besteht das Risiko, dass diese im nächsten
Jahr bereits zu den teuersten gehört. Wechseln ist natürlich möglich, jedoch mit
einer Krankheit, die chronisch wurde oder einem Leiden, dass eine schnelle Heilung
unmöglich macht, wird keine andere private Krankenversicherung einem Beitritt zustimmen.
Daher muss bei einem Vergleich der verschiedenen Versicherungen auf die Reserven
geachtet werden, hat eine Versicherung hohe Reserven werden auch die Beiträge nicht
über die üblichen 6% pro Jahr steigen.
In der privaten Versicherung wird meistens ein sogenanntes
Alterssparen als Reserve angelegt. Im ersten Jahr sind die Beiträge höher als die
medizinischen Leistungen, aus diesem Überschuss wird dann eine Reserve angelegt
und verzinst. Im Alter hat man so die Sicherheit, dass die Beiträge nicht zu hoch
steigen und man aus diesem Grund wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück
muss. Weiter ist es möglich, dass der Versicherte einen freiwilligen Beitrag in
die Krankenversicherung einzahlt um einen finanziellen Engpass im Alter zu vermeiden.
Auch dieser Beitrag wird von der Krankenversicherung als Kapital angelegt und verzinst.
Grundsätzlich werden aber die Beiträge für die private Krankenversicherung weiterhin
steigen, schon alleine wegen dem medizinischen Fortschritt. Ein Wechsel in die gesetzliche
Krankenversicherung ist weiterhin möglich, wenn sich die monatlichen Einnahmen ändern
sollten.
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